Offenes MRT

Bildquelle:
©Praxis Dr. Rupert Maschke



Offenes MRT




Die Nichtabrechenbarkeit gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen ergibt sich nicht etwa aus Qualitätsgründen, sondern z. B. aus der von der KV geforderten Größe des maximal abbildbaren Bereiches. Dieser ist bei unserem MRT-System sicher groß genug für den spezialisierten Anwendungsbereich. Oder bestimmten technischen Geräteanforderungen, die jedoch in der Orthopädie gar nicht gebraucht werden. Unseren gesetzlich versicherten Patienten die an Platzangst leiden, empfehlen wir aber durchaus, ihre Krankenkasse um Übernahme der Kosten für die MRT-Untersuchung im offenen MRT in unserer Praxis zu bitten. 


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